Untergrunderkundungen im Rahmen der Durchführung von ergänzenden Untersuchungen gem. §13 AlSAG. Oberbodenproben, Bodenluftproben, Feststoff- und Grundwasserproben. Errichtung und Entnahme von Bodenluftproben aus temporären Bodenluftmessstellen. Entnahme von Bodenluftproben aus temporären Bodenluftmessstellen. Durchführung von Bodenluftabsaugversuchen über 8 Stunden. Raumluftmessungen, Untergrund- und Ablagerungsproben, Durchführung von Säulenversuchen, Grundwasserpumpversuche (8h).
Auftraggeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Laufend seit 2010)